Schulärztin Dr. Elisabeth Mathes
(Ärztin für Allgemeinmedizin)
Prinzipiell stehe ich für ALLE Anliegen gesundheitlicher Natur zur Verfügung und unterliege der strengsten ärztlichen Schweigepflicht.
Meine schulärztlichen Pflichten umfassen:
- Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Unterricht (zB Turnen) bzw. an Schulveranstaltungen
- jährliche Untersuchung aller Schülerinnen und Schüler
- Erste Hilfe Leistung (nicht hausärztliche Behandlung)
- Beratung der Schulleitung im Bereich Schulhygiene und gesundheitliche Themen
Turnbefreiungen:
Können SchülerInnen aus gesundheitlichen Gründen am Turnunterricht nicht teilnehmen, muss dafür eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten vor dem Turnunterricht der/dem TurnlehrerIn vorgelegt werden.
Bei längeren Befreiungen (14 Tage oder länger) müssen die SchülerInnen vor dem betreffenden Turnunterricht eine Unterrichtsbefreiung von der Schulärztin bei der Turnlehrerin/beim Turnlehrer abgeben ODER diese wurde von der Schulärztin bereits im Klassenbuch vermerkt.
Liegt KEINE Befreiung durch die Schulärztin vor, dann muss am Unterricht teilgenommen (und die/der SchülerIn im Unterrichtsraum beaufsichtigt!) werden (="zuschauen" - auch in Randstunden!!).
Meine Ordinationszeiten:
- Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Wichtig: Es werden keine rückwirkenden Unterrichtsbefreiungen ausgestellt. Eine Bestätigung der Hausärztin/des Hausarztes ist laut Gesetz nicht ausreichend.